Vorraussetzungen für die Hundebetreuung:

Der Übergeber versichert, dass das Tier sein Eigentum, gesund, geimpft und entwurmt ist. (Nachweis durch EU-Impfpass).

Nachweis einer Haftpflichtversicherung .

Sollte während des Aufenthaltes eine tierärztliche Untersuchung notwendig sein, so sind alle damit verbundenen Kosten vom Tierhalter zu tragen. (Nachweis durch Rechnung).

Schäden die das Tier während der Aufenthaltsdauer verursacht gehen zu Lasten des Tierhalters.

Da das Verletzungsrisiko in Gruppenhaltung auch bei größter Sorgfalt nicht ganz auszuschließen ist, müssen wir jegliche Haftung für Verletzungen ausschließen.

Läufige Hündinen oder Hündinen die während des Aufenthaltes läufig werden, bzw. kranke oder Tiere mit Parasitenbefall können nicht aufgenommen werden.

Die Pensionskosten werden bei Übergabe vereinbart und beinhalten:

Der Übergabetag sowie jeder begonnene Tag (Kalendertag) werden voll berechnet.

Bei erstmaligen Aufenthalt sind die Kosten im voraus zu entrichten, danach 50% bei Übergabe, 50% bei Abholung.

Bei Platzreservierungen ist der Betreuungsvertrag zu unterzeichnen und eine Anzahlung von € 50,00 zu leisten, diese wird dann auf den Aufenthalt angerechnet.

Da wir nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen haben müssen wir im Falle einer kurzfristigen Stornierung eine anteilige Gebühr verrechnen.

Sollte ein Tier nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt werden, versuchen wir mit der im Betreuungsvertrag angegebenen Person(en) Kontakt aufzunehmen. Sollte keine Kontaktaufnahme möglich sein, behalten wir uns vor, das Tier nach einer Frist von 5 Tagen beim zuständigen Tierschutzverein abzugeben.

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